Lexikon -Höhere Gewalt

Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.

Als Beispiel wären zu nennen: Krieg und Kriegsgefahren; innere Unruhen; Naturkatastrophen; Reaktorunfälle.

© Versicherungsbote.de